Pfarrteam Münsingen

Hochzeit – Feier der Liebe

Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der lebendigen Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen, ihren Lebensgeschichten und ihren Zukunftsplänen.
Durch die Trauung auf dem Zivilstandsamt erhält die Partnerschaft eine rechtliche Grundlage. Vielen Paaren ist es ein Bedürfnis, diesen Übergang in eine neue Lebensphase religiös zu feiern. Sie möchten für ihre Ehe um den Segen Gottes bitten. Der Glaube, dass Gottes Liebe unsere menschliche Liebe trägt, gibt dem ehelichen Zusammenleben eine solide Grundlage. Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die zivile Trauung dafür Voraussetzung.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihren Traugottesdienst vorzubereiten und zu gestalten.
DJI_0130 Kopie (Foto: Fam. Bobbia)

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Vorgehen
Sie wohnen in unserer Kirchgemeinde:
Wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer Ihrer Wahl. Sie erhalten von der Pfarrperson alle notwendigen Informationen für das weitere Vorgehen. Erste Fragen können sicher telefonisch oder per mail geklärt werden. Für die eigentliche Vorbereitung des Traugottesdienstes wird ein längeres Gespräch stattfinden.

Kirchen
Für die Reservation einer unserer Kirchen in Münsingen oder Kleinhöchstetten wenden Sie sich an das Sekretariat.
Unsere Pfarrpersonen begleiten Sie für Ihre Trauung auch in eine Kirche in der näheren Umgebung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Belegung und Benutzungsgebühren in der jeweiligen Kirchgemeinde.

Musik
Wünschen Sie Orgelmusik als Gestaltungselement in Ihrem Traugottesdienst? Dann reservieren Sie die Kirche mit Organist/in. Orgelmusik ist für Brautpaare aus der Kirchgemeinde kostenlos. Für eine andere oder zusätzliche musikalische Gestaltung ist das Brautpaar zuständig und trägt auch die entsprechenden Kosten

Dekoration
Das Sekretariat stellt eine Checkliste mit Ansprechpersonen zur Verfügung.

Sie wohnen auswärts:
Sie möchten sich in einer unserer Kirchen in Münsingen oder Kleinhöchstetten trauen lassen. Zuständig für Ihre Trauung ist eine Pfarrperson der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.
Für die Reservation der Kirche wenden Sie sich an unser Sekretariat. Für die definitive Reservation der Kirche muss der Name der Pfarrperson, welche die Trauung leitet, angegeben werden.

Kosten
Die Benützung der Kirchen in Münsingen und Kleinhöchstetten ist für Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Münsingen gratis. Es entstehen allenfalls Kosten für speziellen Blumenschmuck und Dekoration.
Bei auswärtigen Brautpaaren erheben wir eine Gebühr, welche die Kirchenbenutzung sowie die Orgel- und Sigristendienste abdeckt.
Ist weder Braut noch Bräutigam Mitglied der reformierten Kirche, ist diese Gebühr erhöht.

Für detaillierte Auskünfte über Gebühren und Benützungsreglemente wenden Sie sich an das Sekretariat.
Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Die reformierte Kirche bietet auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Trauung. Auch hier ist die zivilstandsamtliche Trauung eine Voraussetzung.
Segnung
Es gibt Lebensumstände, in denen zwei Menschen zusammenleben wollen, ohne sich zivilstandsamtlich zu trauen. Dennoch möchten sie ihre Liebe zueinander feiern und um Gottes Segen für ihren gemeinsamen Weg bitten. Hier bieten wir die Segnungsfeier an.
Eine Segnungsfeier wird nicht ins kirchliche Register eingetragen.
Sekretariat
Ref. Kirchgemeindehaus Münsingen
Schlossstr. 11
3110 Münsingen
031 720 57 57
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 9-12, 14-17 Uhr.
Während den Schulferien nur Vormittags geöffnet.
Termine ausserhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
In dringenden Fällen kontaktieren Sie eine Pfarrperson.

Impressum
Bereitgestellt: 06.02.2025    Besuche: 16 Monat